Nutzungsrechte in der Fotografie. Übergabe der Nutzungsrechte.

Fotografie oben: Das Bild wurde mit dem KI-Tool, Adobe Firefly erstellt. Ich als Autor diese Artikel, muss ich das auch so schreiben, und vorher sich über die Nutzungsrechte für dieser Art der Fotos informieren. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Das finden man z.B. auf der Seite „Nutzungsrechte …. “

Nutzungsrechte in der Fotografie …

 …oder anders – warum muss ich für ein und dasselbe Bild einen unterschiedlichen Preis bezahlen.

Ja, das Thema ist wirklich nicht einfach, vor allem Privatkunden, zeigen wenig Verständnis dafür. Aber auch manche Firmen zeigen sich überrascht, wenn der Fotograf für einen großen Nutzungsumfang der Bilder mehr Geld verlangt.

Bei großen Firmen, Unternehmen oder Werbeagenturen ist die Situation anders – die Fragen sofort welche Nutzungsrechte Sie vom Fotografen erhalten.

Es ist ebenfalls erstaunlich, dass viele junge Fotografen wirklich null oder ganz wenig mit dem Wort „Nutzungsrechte“ anfangen können. Zwar schreiben fast alle Hochzeitsfotografen, dass Ihre Fotos nur für private Nutzung bestimmt sind, fragt man aber nach und bittet um Erklärung, stehen sie auf dem Schlauch und kennen nicht mal die Hintergründe. Na ja, „es ist nun mal so…“ ist die Antwort.

Eigentlich dumm, denn durch diese Unwissenheit, lassen sich viele Fotografen einiges an Geld entgehen.

Aber fangen wir vom Anfang an.

Nutzungsrechte (auch von manchen Lizenzen genannt) in der Fotografie beziehen sich auf die Rechte, die ein Fotograf oder Bildautor an seinen Fotos besitzt und wie diese Fotos verwendet werden dürfen. Es ist wichtig, die Nutzungsrechte zu klären, um rechtliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Bilder gemäß den Vereinbarungen genutzt werden.

Geschichte der Urheberrechte

Bild: KI-Foto, Adobe Firefly.

Nutzungsrechte – ein wenig Geschichte

Die Entstehung von Nutzungsrechten ist eng mit der Entwicklung des geistigen Eigentums und des Urheberrechts verbunden. Historisch gesehen haben sich Nutzungsrechte im Zusammenhang mit dem Schutz von kreativen Werken und Innovationen entwickelt.

Das Konzept des geistigen Eigentums und des Urheberrechts geht zurück auf das 18. Jahrhundert, als die ersten Gesetze zum Schutz von Autoren und Erfindern eingeführt wurden. Diese Gesetze sollten sicherstellen, dass die Schöpfer von Werken und Ideen die Möglichkeit haben, ihre Werke zu nutzen und davon zu profitieren, ohne dass andere sie einfach kopieren oder verwenden können.

Mit der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung in den letzten Jahrzehnten sind die Fragen rund um geistiges Eigentum und Nutzungsrechte immer komplexer geworden. Neue Technologien haben es einfacher gemacht, Werke zu reproduzieren und zu verbreiten, was zu neuen Herausforderungen im Bereich des Urheberrechts geführt hat.

Heute sind Nutzungsrechte ein wichtiger Bestandteil des geistigen Eigentumsrechts und dienen dazu, die Rechte der Urheber und Rechteinhaber zu schützen und gleichzeitig einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Öffentlichkeit herzustellen. Die genauen Regelungen für Nutzungsrechte variieren je nach Land und Rechtssystem.

Wann kommen Nutzungsrechte im Spiel?

Die Nutzungsrechte entstehen, wenn eine Person oder Organisation das Recht erwirbt, ein bestimmtes Werk oder eine bestimmte Leistung zu nutzen, zu reproduzieren, zu verbreiten oder anderweitig zu verwerten. Diese Rechte können durch Verträge, Vereinbarungen oder gesetzliche Bestimmungen festgelegt werden.

Im Bereich des geistigen Eigentums, wie z.B. bei Urheberrechten, entstehen Nutzungsrechte automatisch für den Urheber eines Werkes, sobald das Werk in einer festen Form fixiert ist. Der Urheber hat dann das ausschließliche Recht, sein Werk zu nutzen und zu verwerten. Er kann jedoch auch Teile dieser Rechte an andere Personen oder Organisationen übertragen, z.B. durch Lizenzverträge (also Nutzungsrechte).

Nutzungsrechte können auch im Rahmen von Arbeitsverträgen oder Auftragsverhältnissen entstehen, wenn eine Person im Auftrag eines anderen Werke erstellt. In solchen Fällen können die Nutzungsrechte an dem Auftraggeber übergehen. (Also: Fotos meiner Mitarbeiter gehören mir :)

Es ist wichtig, die Nutzungsrechte klar und eindeutig zu regeln, um Streitigkeiten und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Arten der Nutzungsrechte

Es gibt verschiedene Arten von Nutzungsrechten in der Fotografie, auch für Videoproduktionen aller Art, darunter:

Persönliche Nutzung:

Der Kunde darf das Foto nur für den persönlichen Gebrauch verwenden, z.B. als Hintergrundbild auf dem eigenen Computer oder als Geschenk für Freunde und Familie.

Zu dieser Kategorie zahlen auch Bewerbungsfotos. Die dürfen an potenzielle Arbeitgeber verschickt werden, aber der Kunde hat kein Recht erworben, diese Bilder auf andere Weise zu verwenden. Mehr dazu weiter unten.

Kommerzielle Nutzung:

Der Kunde darf das Foto für geschäftliche Zwecke verwenden, z.B. für Werbung, Marketingmaterialien oder Produktverpackungen. Hierfür wird in der Regel eine höhere Lizenzgebühr fällig.

Die Klassiker: Kunden möchten die Fotos im Facebook, LinkenED, eigene Webseite und auf anderen Sozial-Kanälen verenden, also veröffentlichen.

Exklusive Nutzung:

Der Kunde erhält das alleinige Recht, das Foto für einen bestimmten Zeitraum exklusiv zu nutzen. Während dieser Zeit darf der Fotograf das Bild nicht an andere Kunden lizenzieren.

Nicht-exklusive Nutzung:

Der Kunde erhält das Recht, das Foto zu nutzen, aber der Fotograf behält sich das Recht vor, das Bild auch an andere Kunden zu lizenzieren.

Beispiel: ein Fotograf macht ein Produktfoto für Firma X, darf aber dasselbe Foto an die Firma Y verkaufen. Dafür waren die Bilder für die Firma X „billig“. Doof nur, dass jetzt alle Konkurrenten auch dasselbe Bild verwenden. Und der Fotograf verdient mehrfach.

Im Business-Bereich ist es wichtig die Nutzungsrechte schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. In einem Nutzungsvertrag sollten alle Details zur Nutzung des Fotos festgehalten werden, einschließlich der Dauer der Nutzung, des Verwendungszwecks und der Lizenzgebühren.

Wenn Sie Fotos für Ihre Website, soziale Medien oder andere Zwecke verwenden möchten, stellen Sie sicher, dass Sie die entsprechenden Nutzungsrechte vom Fotografen oder Bildautor erhalten haben. So können Sie sicher sein, dass Sie die Bilder rechtmäßig nutzen und keine Urheberrechtsverletzungen begehen.

Zu Anmerken noch wäre, dass manche Quellen/Organisationen andere Bezeichnung verwenden, z.B.

  • Einfache Rechte
  • Erweiterte Rechte
  • Exklusive Rechte,
  • BoyOut – das sind die teuersten Lizenzen

Oder Englische Nennung: Non-Exclusive, Exclusive, Right-Managed, Royalty Free

Dazu kommt noch Unterscheidung in Privat, Kommerziell, Redaktionell…. uff…

In den Honorartabellen von MFM gibt viele Aufschläge oder Nachlässe auf bestimmte Leistungen. Das alles macht manchmal die Berechnungen irre kompliziert.

Und wenn es so kompliziert auch schon für Fotografen selbst ist, wie sollen dann die Kunden (Endverbraucher) damit umgehen?!

Ein kleines Beispiel: Möchte ein Kunde, der die Bilder für seine Internetseite erworben hat, die Namen des Fotografen auf der Webseite nicht erwähnen (Verzichtet der Fotograf (Urheber) auf das Recht auf Namensnennung), so sind die Lizenzen um einige Prozente teurer.

Nutzungsrechte Erklärung für Anfänger

Bild oben: KI-Foto. Adobe Firefly

For Beginners > Erklärungsversuch Nummer II :)

Man kann es auch einfacher erklären oder Vergleiche zu anderen Produktgruppen / Dienstleistungen ziehen

Stell dir vor, du malst ein schönes Bild und möchtest es deiner Freundin zeigen. Du kannst ihr erlauben das Bild anzuschauen, aber du möchtest nicht, dass sie es einfach mitnimmt und überall zeigt, ohne zu fragen. Das ist so ähnlich wie bei Fotografien.

Wenn ein Fotograf ein Bild macht, gehört ihm dieses Bild. Er kann entscheiden, wer das Bild sehen darf und wer nicht. Manchmal erlaubt der Fotograf anderen Leuten sein Bild zu benutzen, zum Beispiel für eine Werbung oder eine Webseite. Aber dafür müssen die Leute dem Fotografen Geld bezahlen.

Hier einige Vergleiche zu anderen Produkten oder Dienstleistungen geben, um die Bedeutung von Nutzungsrechten in der Fotografie besser zu verstehen:

  1. Miete eines Autos: Wenn du ein Auto mietest, erhältst du das Recht, das Auto für einen bestimmten Zeitraum und zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Du darfst das Auto fahren, aber du darfst es nicht verkaufen oder anderweitig nutzen, ohne die Zustimmung des Vermieters.
  2. Kauf eines Musikalbums: Wenn du ein Musikalbum kaufst, erhältst du das Recht, die Musik für deinen persönlichen Gebrauch zu hören. Du darfst die Musik genießen, aber du darfst sie nicht öffentlich aufführen oder weiterverkaufen, da dies die Urheberrechte verletzen würde.
  3. Buchveröffentlichung: Wenn du ein Buch schreibst und veröffentlichst, behältst du die Urheberrechte an deinem Werk. Andere Personen dürfen dein Buch lesen und zitieren, aber sie dürfen es nicht kopieren oder für kommerzielle Zwecke nutzen, ohne deine Erlaubnis.
  4. Nutzung von Software: Wenn du Software kaufst oder herunterlädst, erhältst du eine Lizenz zur Nutzung der Software für deine persönlichen oder geschäftlichen Zwecke. Du darfst die Software verwenden, aber du darfst sie nicht kopieren oder weiterverbreiten, da dies gegen die Lizenz Vereinbarung verstoßen würde.
  5. Logo-Erstellung / Flyer / diverse Druckprojekte / Grafiken / Piktogramme: Ja, das gibt es auch. Es gibt nämlich Nutzungsrechte für die Erstellung von allen hier genannten Objekte (Werken). Wenn ein Grafikdesigner oder eine Designagentur ein Logo oder einen Flyer für einen Kunden erstellt, entstehen automatisch Urheberrechte an diesen Werken. Der Urheber, also der Designer, hat das ausschließliche Recht, über die Verwendung und Verwertung des Logos oder Flyers zu entscheiden.
  6. Kommerzielle Fotoarchive: Für Bilder, die man bei AdobeStock oder in einem anderem Bildarchiv kauft, zahlt man auch Lizenzgebühren und verschiede Lizenzen-Arten.

Dass sind Beispiele aus dem Leben, die fast alle kennen. Diese Vergleiche zeigen, dass Nutzungsrechte in verschiedenen Bereichen wichtig sind, um sicherzustellen, dass geistiges Eigentum respektiert wird und rechtliche Probleme vermieden werden. Es ist wichtig, die Regeln zu kennen und einzuhalten, um fair und rechtmäßig zu handeln.

Der Bewerbungsfoto-Fall

Bei Bewerbungsfotos gelten in Bezug auf die Nutzungsrechte ähnliche Regeln wie bei anderen Fotos.

In meiner über 30 Jahren langen Praxis als Fotograf musste ich feststellen, dass der „Bewerbungsfoto-Fall“ besonders oft mit Kunden diskutiert wurde. Und das, obwohl das Thema „Lizenz“ in der Preislisten ganz genau und transparent kommuniziert worden ist.

Der Aufpreis für die extra Lizenz für das Bewerbungsbild führt oft zu Diskussionen mit Kunden, die nicht verstehen wollen, warum das Bild jetzt plötzlich mehr kosten sollte –  nur weil der Kunde es noch in Xing hochladen möchte.

Na ja, warum mehr?

Weil der Nutzungsumfang größer ist.

Wenn du ein Bewerbungsfoto machen lässt, gehört das Foto dem Fotografen, da er es gemacht hat. Du kannst das Foto für deine Bewerbungen verwenden, aber du darfst es ohne die Erlaubnis des Fotografen nicht einfach so weitergeben oder für andere Zwecke nutzen,

Bei den meisten Fotografen und Fotostudios die Bewerbungsfotos machen, sind auf der Webseite oder der im Studio aufgehängten Preisliste, Preise zu sehen, die nur den Gebrauch der Bilder für private Verwendungszwecke deckt. Und der Zweck heißt: „Foto für Bewerbung“ und nicht „Foto für alles“ bzw. „Foto für Bewerbung plus… „.

Wenn du also das Bewerbungsfoto für deine Bewerbungen verwenden möchtest – klar darfst Du das tun, dafür hast Du ja bezahlt und du kannst das Bild dafür verwenden. Der Fotograf hat dafür Geld bekommen. Ende der Geschichte.

Aber du darfst es nicht für andere Zwecke wie Werbung oder Veröffentlichungen nutzen. Wenn Du das Bild nur im Facebook hochlädst, beginnt in dem Moment die Veröffentlichung, und dafür hast Du keine Erlaubnis vom Fotografen bekommen. Und wenn Du das Bild auch für andere Zwecke nutzen möchtest, dann muss du dafür entsprechende Nutzungsrechte erwerben. Und ja, dafür verlangen die Fotografen einen Aufpreis.

Ein Beispiel, wie die Kosten für Nutzungsrechte eines Bewerbungsfoto berechnet werden können:

  • Einzelne Nutzung: Wenn du ein Bewerbungsfoto für deine persönliche Bewerbung benötigst, könnte der Fotograf dir eine Lizenzgebühr basierend auf einer einzelnen Nutzung des Fotos berechnen. Dies bedeutet, dass du das Foto nur für diese spezifische Bewerbung verwenden darfst und keine weiteren Rechte erhältst. Die Kosten könnten je nach Fotograf und Qualität des Fotos variieren. Das sind in der Regel die Standardpreise.
  • Mehrfache Nutzung: Wenn du das Bewerbungsfoto auch für andere Zwecke wie Social-Media-Profile, Unternehmenswebsite oder Werbematerialien verwenden möchtest, könnte der Fotograf dir eine Lizenzgebühr basierend auf mehreren Nutzungen des Fotos berechnen. In diesem Fall zahlst du möglicherweise einen höheren Betrag, um die erweiterten Nutzungsrechte zu erhalten.
  • Exklusive Nutzung: Wenn du das Bewerbungsfoto exklusiv nutzen möchtest und sicherstellen möchtest, dass niemand sonst das gleiche Foto verwendet, könnte der Fotograf dir eine exklusive Lizenzgebühr berechnen. Diese Kosten könnten höher sein als die Kosten für „Mehrfache Nutzung“, da du die alleinigen Nutzungsrechte an dem Foto erhältst.

Also, sei ehrlich und respektiere die Regeln, wenn es um die Nutzung von Bewerbungsfotos geht. Wenn du unsicher bist, ob du das Foto auch für andere Zwecke verwenden darfst, solltest du den Fotografen fragen und gegebenenfalls eine zusätzliche Lizenz Vereinbarung treffen. So kannst du sicher sein, dass du keine Probleme mit den Nutzungsrechten bekommst und das Foto rechtmäßig nutzen kannst.

Nutzungsrechte müssen im Voraus mit dem Fotografen geklärt werden und eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung des Fotos sollte geschrieben werden, um Missverständnisse zu vermeiden. In Praxis reicht es, wenn man auf der Rechnung ersichtlich ist, welche Rechte der Kunde erworben hat.

Diebstahl eines Foto von einer Webseite

Bild: KI generiert. Adobe Firefly.

Fotoklau & Nutzungsrechte

Leider leider ist das ein großes Thema, vor allem für Online-Shop Besitzer.

Wenn du wirklich gute Bilder deiner Produkte auf der Webseite hast, werden diese oft geklaut – einfach von unehrlichen Menschen kopiert und im eigenem Shop, Ebay oder Amazon wieder verwendet. Das ist natürlich verboten, viele wissen es, trotzdem wird es immer wieder versucht.

Wenn der regelkonforme Besitzer der Produktfotos seine Bilder in fremden Webseiten oder in fremden Shops findet, kann er Schadenersatz fordern. Und der ist nicht gerade klein – das weiß ich von meinen zahlrechen Kunden, für die ich professionelle Produktfotos mache und die sehr oft beklaut werden. Die Höhe des Schadenersatzes geht in die Tausende!

Sollten solche Fälle von Gericht landen, ist es enorm wichtig für den Eigentürmer der Bilder, zu beweisen, dass er die Nutzungsrechte in bestimmten Umfang erworben hat und diese besitzt.

Nachzuweisen, dass die Bilder wirklich geklaut wurden ist ziemlich einfach, auch dann, wenn diese manipuliert oder verfremdet wurden. Der Teufel steckt im Detail aber die Diebe schnallen es nicht.

Wenn du also Fotos von jemand anderem benutzen möchtest, musst du sicherstellen, dass du die Erlaubnis dazu hast. Sonst könnte es Ärger geben :) 

Kalkulation der Nuzungsrechte

Copyright: KI-Foto. Adobe Firefly.

Berechnung der Nutzungsrechte

Es ist nicht so, dass der Fotograf irgendeinen Preis für die Nutzungsrechte erfindet und diesen Betrag dem Kunden auf den regulären Preis anrechnet. Das wäre zu easy.

Die Berechnung der Nutzungsrechte für Fotos kann zwar je nach Fotograf und Verwendungszweck variieren. Das liegt daran, dass die Fotografen unterschiedliche Stundensätze haben. Ein Fotograf, der den Job nebenberuflich, ohne Fotostudio und von zu Hause macht, hat oft ein kleineren Stundensatz als ein Fotograf mit großen Studioräumen, für die er auch hohe Miete zahlt. Das schlägt sich in den Stundenpreisen nieder.

Ein weiteres Beispiel für  die Berechnung der Nutzungsrechte für ein Foto:

Angenommen, du möchtest ein Foto für die Verwendung auf deiner Unternehmenswebsite erwerben. Der Fotograf bietet dir folgende Optionen für die Nutzungsrechte:

Standardnutzung: Das Foto darf nur auf deiner Unternehmenswebsite verwendet werden.
Erweiterte Nutzung: Das Foto darf zusätzlich auch für Social-Media-Profile und Werbematerialien genutzt werden.

Die Kosten könnten wie folgt berechnet werden:

Standardnutzung:

  1. Grundgebühr für das Foto: 100,-
  2. Lizenzgebühr für die Nutzung auf der Unternehmenswebsite: 50,-
  3. Gesamtkosten für Standardnutzung: 150,-

Erweiterte Nutzung:

  1. Grundgebühr für das Foto: 100,-
  2. Lizenzgebühr für die Nutzung auf der Unternehmenswebsite, Social-Media-Profile und Werbematerialien: 150,-
  3. Gesamtkosten für erweiterte Nutzung: 250,-

In diesem Beispiel würdest du also entweder 150,- für die Standardnutzung oder 250,- für die erweiterte Nutzung des Fotos zahlen. Die Kosten können je nach Fotograf, Qualität des Fotos und Umfang der Nutzung variieren, wie schon oben erwähnt.

Stimmt es, dass die Fotos für große Unternehmen mehr kosten als für kleine Firmen?

Ja, schon… Der Preis für Nutzungsrechte kann je nach Größe des Unternehmens variieren. In der Regel werden größere Unternehmen mit einem höheren Budget und einer größeren Reichweite höhere Lizenzgebühren für die Nutzung von Fotos zahlen müssen als kleinere Unternehmen. Aber es sollte nicht so gesehen werden, dass die Fotografen die „Großen“ abzocken. Die höhere Kosten werden durch die deutlich größere Reichweite großer Firmen verursacht.

Die Kosten für Nutzungsrechte können auch von anderen Faktoren wie der Art der Nutzung, Dauer der Nutzung, geografische Reichweite (National / International), Exklusivität und Qualität der Fotos abhängen. Diese Faktoren sind z.B. aus den Tabellen von MFM zu entnehmen. Übrigens, diese MFM-Tabellen werden auch, im Bereich der unberechtigten Nutzung von Fotografien, von den Gerichten zur Schadenersatzbestimmung herangezogen.

Wobei das mit National / International ein wenig Quatsch ist, meine private Meinung – denn alles was im Web landet, kann (muss nicht) von jeder Ecke des Welt angeschaut werden. Obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass die Bilder, die der Fotograf für eine Pizzeria um die Ecke in einer kleinen Stadt in Bayern gemacht hat, in Australien bewundert werden, echt gering ist.

Größere Unternehmen, die beispielsweise das Foto in nationalen Werbekampagnen verwenden möchten, werden wahrscheinlich mehr zahlen müssen als kleine lokale Unternehmen, die das Foto nur auf ihrer Website nutzen.

Auch hier ist wichtig, dass Fotografen und Unternehmen im Voraus klären, wie die Nutzungsrechte berechnet werden. Dazu braucht man ich bisschen Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Es sollten auch separate Verträge über die Nutzungsrechte unterschrieben werden. Eine transparente Kommunikation über die Kosten und Bedingungen der Nutzung hilft beiden Parteien, eine faire Vereinbarung zu treffen.

Die „Faktoren“ in der MFM-Tabellen

Um zu verdeutlichen, wie sich die Kosten auf Grund der Unternehmensgroße, der Umfangsgröße ändern, muss ich doch auf die MFM Tabellen zugreifen, ohne geht nicht.

Es gibt 4 Nutzungsarten:

  • Nutzungsart: einfach mit Faktor 0,2 und ausschließlich mit Faktor 1,0
  • Nutzungsgebiet: Regional (0,1), National (0,3), Europaweit (1,0), Weltweit (2,5)
  • Nutzungsdauer: 1 Jahr (0,1), 5 Jahre (0,3), 10 Jahre (0,5), unbegrenzt (1,5)
  • Nutzungsumfang: gering (0,1), mittel (0,3), groß (0,7), umfangreich (1,0)

Nehmen wir jetzt an, ein Fotograf nimmt eine Tagesgage von 1.800,- am Tag an. Das entspräche 225,- je Std.

Jetzt kommt ein Pizzamann, der um die Ecke seinen Laden hat, und will Fotos für seine Menükarte. Die Bilder sollten nur für ihn sein.

Also, wir haben Nutzungsrecht „ausschließlich 1,0“. Gebiet ist nur Fürth, also „Regional mit 0,1“. Er glaubt, die Fotos bis Ende zum seiner Tage nutzen zu wollen, also Nutzungsdauer „unbegrenzt 1,5“. Die Bilder werden nur in der Menükarte abgebildet, in dem Fall Nutzungsumfang „gering mit 0,1“

Wir haben hier mit Gesamtfaktor von 3,8

Und jetzt kommt der Clou -> als Fotografen dürfen wir mit 1.800,- x 3,8 kalkulieren und schreiben ein Angebot über 6.840,-. Klasse, freut sich mancher :)

Kunde denkt nach und überlegt es sich anders. Jetzt will der Pizzamann was anders haben. Er will die Fotos nur für 3-5 Jahre nutzen und die Fotos auch in Sozial-Medien teilen, und mit einigen Bilder das Schaufenster schmücken.

Folge:

Jetzt haben wir Nutzungsrecht „ausschließlich 1,0“. Gebiet ist nur Fürth, also „Regional mit 0,1“. Er glaubt, die Fotos 3-5 Jahre nutzen zu wollen, also Nutzungsdauer „5 Jahre mit 0,3„. Die Bilder werden nur in der Menükarte und im Schaufenster abgebildet, in dem Fall Nutzungsumfang „mittel mit 0,3“

Wir haben hier mit Gesamtfaktor von 1,7 (statt 3,8)

Fotograf kalkuliert neu und kommt auf 1.800,- x 1,7 und schreibt ein Angebot über 3.060,-

Große Firma…

Und dann kommt eine weltweit tätiges Unternehmen aus Franken und möchte für die Bilder folgende Nutzungsrechte:

Nutzungsrecht „ausschließlich 1,0“. Gebiet ist „Weltweit mit 2,5“. Nutzungsdauer „unbegrenzt 1,5“. Die Bilder werden in allen unterschiedlichen Medien verwendet, so oft wie der Konzern es will. Nutzungsumfang „umfangreich 1,0“

Wir haben hier mit Gesamtfaktor von 6,0 zu tun

So, und jetzt darf der glücklichen Fotograf rechnen: 1.800,- x 6,0 = 10.800,-

Wie meint Ihr? Kriegt er den Auftrag? Jetzt kommt das Fingerspitzengefühl ins Spiel.

Die Komplexität der Berechnung für die Kosten einzelner Fotos, Berechnungen der Kosten zum späteren Zeitpunkt usw. – das alles will ich hier nicht mal ansprechen.

Wer regelt das Thema „Nutzungsrechte“?

Es gibt verschiedene Ressourcen, die Fotografen und Unternehmen bei der Berechnung von Nutzungsrechten unterstützen können. Einige Websites bieten Richtlinien, Tabellen und Tools an, die als Leitfaden dienen können, um angemessene Preise für verschiedene Arten von Nutzungsrechten festzulegen. Hier kann man mehr Infos finden:

Branchenverbände und Organisationen: Viele Fotografenverbände und Organisationen bieten Richtlinien und Tabellen zur Berechnung von Nutzungsrechten an. Beispiele hierfür sind die Professional Photographers of America (PPA) oder die British Institute of Professional Photography (BIPP).

Online-Plattformen und Ressourcen: Es gibt auch Online-Plattformen und Websites, die Informationen und Tools zur Berechnung von Nutzungsrechten bereitstellen. Einige Beispiele sind Getty Images, Shutterstock oder ASMP (American Society of Media Photographers).

Und es gibt auch deutsche Organisationen und Verbände, die Fotografen und Unternehmen bei der Berechnung von Nutzungsrechten unterstützen.

Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA): Der BVPA ist ein Verband, der professionelle Bildanbieter in Deutschland vertritt. Sie bieten Richtlinien und Informationen zur Lizenzierung von Bildern und zur Berechnung von Nutzungsrechten an.

Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh): Die DGPh ist eine Organisation, die sich für die Förderung der Fotografie in Deutschland einsetzt. Sie bieten auch Informationen und Ressourcen zur Lizenzierung von Fotos und zur Berechnung von Nutzungsrechten.

Freelens: Freelens ist ein Berufsverband für Fotojournalisten und Fotografen in Deutschland. Sie bieten Unterstützung und Beratung zu Themen wie Honoraren, Verträgen und Nutzungsrechten.

Diese Organisationen können hilfreiche Ressourcen sein, um mehr über die Berechnung von Nutzungsrechten in der deutschen Fotobranche zu erfahren und um sicherzustellen, dass Vereinbarungen fair und angemessen sind. Es kann auch sinnvoll sein, direkt mit Fotografen oder Rechtsberatern zu sprechen, die Erfahrung mit der Lizenzierung von Fotos haben.

Bücher und Fachliteratur: Es gibt auch Bücher und Fachliteratur zum Thema Fotografie-Lizenzierung, die Richtlinien und Tabellen zur Berechnung von Nutzungsrechten enthalten können.

Wie gehe ich als Fotograf damit um?

Ja, ich habe ein Fingerspitzengefühl :). Ich stehe voll hinter dem Konzept „Nutzungsrechte“. Ich bin der Meinung, ein Bild, das immer wieder verwendet wird,  muss mehr kosten als ein Bild, das nur auf einer einziger Webseite zu sehen ist.

Ich arbeite intern auch mit den MFM-Tabellen aber nicht in der Form, wie oben beschrieben. Und ja, wir berechnen Nutzungsrechte für alle, auch für Privatkunden. Wir variieren die Gagen je nach Unternehmensgröße. Es muss so sein, es gehört zum Geschäft.

Was ich aber absolut nicht verstehe ist, dass es Fotograf:Innen gibt, die von Nutzungsrechten überhaupt keine Ahnung haben. Sie machen gleiche Fotos für die kleine Pizzeria, und gleiche Fotos für Pizza-Hut, und berechnen denselben Preis! Die Arbeit ist gleich, das stimmt, aber der Nutzungsumfang total unterschiedlich! Es ist ganz logisch, dass die Pizza-Hut Fotos eventuell auf Werbe-Plakaten in ganze Europa, oder auch im Fernsehen gezeigt werden können. Die Fotos von der kleinen Pizzeria aber nicht – die Wahrscheinlichkeit liegt bei null.

Fazit:

Am Ende kann ich nur wiederholen. Eine offene Kommunikation zum Thema Nutzungsrechte mit Kunden, transparente Preislisten mit wenig Kleingedrucktem, helfen in vielen Fällen eine faire Lösung zu finden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist. Wie das Foto verwendet werden darf, muss klar zwischen Fotograf und Kunden vereinbart werden. Das wird in einem Vertrag, auf einer Rechnung oder Quittung, festgehalten. So weiß jeder genau, was erlaubt ist und was nicht.

Natürlich hat mein kleiner Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle die mehr wissen möchten, sollten die oben erwähnten Ressourcen ansehen, bzw. einfach Google weiter ausfragen.

In diesem Sinne,
Martin