Biometrische Passfotos und Passbilder

Passbilder in Fürth, an der Stadtgrenze zu Nürnberg

Im Fotostudio in Fürth bieten wir biometrische Passfotos für Ausweis, Reisepass, Führerschein, Visum und andere amtlichen Dokumente an.

Dazu zählen auch Passfotos für Krankenkassen-Karten, VISA-Karte, Mastercard oder andere Kreditkarten.

Passfoto:

Biometrische Passfotos für Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Kinderpass

  • 1, 2, 4, 6, 12 Stück – immer gleiche Preis
  • Fotos: 3,5 x 4,5 cm
  • Oberfläche: Glänzend
  • Nur Farbe
  • Lieferzeit: sofort zum Mitnehmen

Preis: 20,00 €

Passfoto als Datei dazu: + 7,00 €

Bildretusche: Passfotos dürfen nicht retuschiert werden. Wenn Sie allerdings an dem Tag, an dem Sie das Passfoto machen möchten verschiedene Hautprobleme bekommen (z.B. Akne, Pickel, usw.), können wir diese kleine Makel wegretuschieren.

Retusche: + 10,00 €

WICHTIG:

Preis für kleine Babys / Neugeborenen, die noch nicht allein sitzen können: 30,00 €

Professionelle Bewerbungsfotos für Kunden aus Fürth und Nürnberg finden Sie unter dem Menüpunkt „Bewerbungsfotos„.

Digitales Passfoto / Foto für VISUM (für Ausland, z.B. Russland, Kanada … )

Manche Länder verlangen für die Einreise (VISUM) ein Passfoto in digitaler Form (als Bilddatei).
Diese Länder sind z.B. Pakistan, Mexico, Indien und einige mehr…

WICHTIG: Bitte entnehmen Sie die gesetzlichen Anforderungen an das biometrische Bild für Ihr Zielland der entsprechender Quelle im Internet oder fragen Sie im Konsulat nach.

Preise für digitale Passfotos:

  • 1 x biometrische Passfotos für VISUM
  • beliebiges Format, z.B. für Kanada 5 x7 cm / Mexico, Indien, USA 5×5 cm
  • 1 digitale Datei
  • Lieferzeit: sofort zum Mitnehmen

Preis: nur digital: 20,00 €

Preis: nur digital und 2x Abzug: 27,00 €

Alle Preise inkl. 19% MwSt. Änderungen und Irrtürmer vorbehalten

Termin bei Fotografen online buchen

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Stellen Sie uns einfach Ihre Terminanfrage, und wir informieren Sie umgehend, ob wir Ihren Wunschtermin realisieren können.

  • Dauer: ca. 15 Min., Fotos gleich zum Mitnehmen
  • Dauer für Babys/Neugeborenes, die noch nicht allein sitzen können: ca. 30 Min., Fotos gleich zum Mitnehmen

TERMIN TELEFONISCH VEREINBAREN

09 11/976 16 473

ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN

Die Kosten des Fotoshootings sind vor Ort zu begleichen.

Zahlungsmöglichkeiten: Bargeld, EC-Karte, Kreditkarte, PayPal, Apple-Pay, Google-Pay

Wissenswertes über Passbilder – Fotograf für Passfoto

Seit Anfang November 2010 ist es in Deutschland Pflicht, für alle Ausweisdokumente ein biometrisches Passbild zu nutzen.

Biometrische Passfotos können selbst gemacht werden, in Fotokabinen geschossen oder bei einem professionellen Fotografen erstellt werden. Alle drei Möglichkeiten müssen jedoch die internationalen Vorgaben der Biometrietauglichkeit erfüllen, welche verschiedene Kategorien wie Format, den Hintergrund und den Gesichtsausdruck umfassen. Diese werden bei der Antragstellung für einen Personalausweis oder Reisepass mit verschiedenen Hilfsmitteln wie der offiziellen Foto-Mustertafel, der Passbild-Schablone und einer speziellen Software überprüft.

Die Voraussetzungen für ein biometrisches Passbild im Überblick

  • Biometrische Passbilder haben die Größe 3,5 x 4,5 cm
  • Die Gesichtshöhe muss ca. 70 – 80 % einnehmen
  • Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
  • Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein
  • Der Kopf muss gerade sein, die Augen geöffnet und mit Blick in die Kamera
  • Neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund sind Pflicht
  • Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt
  • Für Kinder und Babys gelten Sonderregelungen

Es gibt also viele Bedingungen an die Biometrietauglichkeit eines Passbildes, um ein Foto als anerkanntes Passbild nutzen zu können. Worauf es dabei im Detail ankommt, wird im Folgenden dargestellt.

Ein gültiges biometrisches Passfoto sollte eine Größe von 3,5 x 4,5 cm haben. Um die Gesichtszüge ideal erkennen zu können, müssen neben dem Gesicht auch noch Teile der Frisur und des Oberkörpers zu sehen sein. Dazu muss das Gesicht etwa 70 bis 80 Prozent des Bildes einnehmen und von der Kinnspitze bis zur Kopfhöhe abgebildet werden, darf aber keinesfalls abgeschnitten sein. Die Frisur wird bei dieser Gesichtshöhe nicht berücksichtigt, gültig ist das obere Kopfende ohne Frisur. Das Gesicht muss zentriert positioniert sein.

Um ein Passbild biometrietauglich zu gestalten, darf es nicht unscharf aufgenommen sein und es muss einen genügenden Kontrast aufweisen, um Gesichtszüge gut erkennen und vom Hintergrund abgrenzen zu können. Wie bei der Vermeidung einer angesprochenen Überbelichtung, sollte der Fotograf auch die richtige Beleuchtung wählen. Das Gesicht muss vollständig ausgeleuchtet sein, ein zu dunkles Foto verhindert die Möglichkeit zur automatischen Verarbeitung. Schatten oder Reflexionen im Gesicht sind ebenso auf biometrischen Passbildern zu vermeiden wie rote Augen.

Ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Bildes ist der entsprechende Hintergrund. Dieser sollte recht neutral gehalten werden, aber dennoch einen guten Kontrast zu den Haaren und dem Gesicht bilden. Bei blonden bzw. hellen Haaren empfiehlt sich ein mittel- bis dunkelgrauer Hintergrund daher recht gut. Bei dunklen Haaren wiederum kann auch ein hellgrauer Hintergrund verwendet werden.

Die Fotoqualität eines biometrischen Passfotos ist von entscheidender Bedeutung.

Der meist kritisierte Bestandteil biometrischer Passbilder ist die Pflicht zum neutralen Gesichtsausdruck und das Verbot zu lächeln. Neben diesem grotesk erscheinenden, aber für die Biometrietauglichkeit essenziell wichtigen Bestandteil, ist darauf zu achten, dass die Person gerade in die Kamera blickt und dabei den Mund geschlossen hält. Ein geneigter Kopf oder gar ein Blick zur Seite sind bei einem biometrischen Passfoto nicht erlaubt.

Die fotografierte Person muss direkt in die Kamera blicken, wobei die Augen deutlich zu erkennen sein müssen. Dies bedeutet, dass die Augen nicht geschlossen und auch nicht von Haaren bedeckt sein sollten. Auch ein Blick zur Seite sollte vermieden werden. Etwas schwierig gestaltet sich ein biometrisches Passbild häufig bei Brillenträgern. Hier muss der Fotograf besonders darauf achten, dass die Augen gut zu erkennen sind – Reflexionen sind unbedingt zu vermeiden.

Grundsätzlich ist der Kopf ohne jegliche Art der Kopfbedeckung abzulichten – einzige Ausnahme stellen religiöse Gründe oder aber vereinzelt einige Krankheiten dar. Allerdings darf auch bei diesen Personen das Gesicht durch einen Schleier nicht ganz verdeckt sein, vielmehr muss dieses von der Stirn bis hin zum Kinn gut zu erkennen sein.

Einen Sonderfall nehmen Kinder und Säuglinge ein. Da diese einen sehr viel kleineren Kopf als Erwachsene haben, sind hier andere Abmessungen erlaubt. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr gilt die Vorgabe, dass die Gesichtshöhe 50 – 80 % des Passbildes betragen sollte.

Bei Babys und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich und es gelten neben den oben genannten besonderen Ausnahmen für Kinder zusätzlich weitere Vereinfachungen. Hier sind nachvollziehbarerweise Abweichungen beim Gesichtsausdruck, bei der Kopfhaltung (Frontalaufnahme ist weiterhin Pflicht) und der Zentrierung des Kopfes auf dem Bildausschnitt möglich. Auch die Augen sowie die Blickrichtung sind bei Kleinkindern nicht ganz so strengen Vorschriften unterworfen.